Anwendung

Hochzeit-Feier – Ihr Buchungsportal und Spezialist für Hochzeitsfeiern, Events, Reisen, Regionen, Städte, Hotels uvm. berät und vermittelt ausschließlich kostenfrei, zwischen Ihnen als Kunde (Gast) und dem Anbieter (Hotel).

Sie erreichen uns per Email, Fax, Post oder persönlich am Telefon.

Eine Buchung kommt ausschließlich, direkt sowie ohne zusätzliche Gebühren zwischen Kunde und Anbieter zustande. Dieser allein ist für Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Reisen und Angebote verantwortlich.

Nachdem Sie sich für eine Hochzeitsfeier / Angebot entschieden haben, lassen Sie uns bitte Ihre verbindlichen Reservierungswünsche zukommen. Diese leiten wir sofort an den jeweiligen Anbieter (Hotel) weiter, sobald dieser bestätigt, wird daraus ein rechtswirksamer Vertrag, gleichzeitig erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, welche Sie direkt mit dem Anbieter abrechnen.

Ihr Team von
Hochzeit-Feier.de
 
Hochzeit Feier (Wikipedia)

Hochzeitsfeier (auch Heirat, Trauung oder Vermählung genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft.

Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Morgengabe), diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung. Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.

In Deutschland galt von 1875 bis 2008 die obligatorische Zivilehe, was heißt, dass nur verheiratete Paare zur Trauung in die Kirche durften. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, beging eine Ordnungswidrigkeit. Die Kirchen fordern die Ziviltrauung weiterhin zumindest für den Normalfall.

Eine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.

Während der Teilung Deutschlands bestand die Sozialistische Eheschließung. Sie war ein staatlich verordneter Festakt in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
Bis Juli 1998 war es nötig, vor der Trauung ein Aufgebot zu bestellen, weil man meinte, so etwaige Ehehindernisse aufdecken zu können; diese Funktion wurde mit der Zeit aber ohnehin von den Standesämtern bereits im Vorfeld übernommen.

Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe ? möglichst in der Hochzeitsnacht ? vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln).

Die Hochzeitsfeier hat unterschiedliche Ziele. Das Paar möchte seiner Freude über die neue Beziehung Ausdruck verleihen, die Eltern sollen erkennen, dass ihre Kinder erwachsen sind und die Verwandten freuen sich über den willkommenen Anlass, sich einmal wieder zu sehen. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

Die Trauung oder Eheschließung ist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Stellvertretung ist unzulässig.

Kirchliche Trauung
hat in der evangelischen Kirche nur rituelle Bedeutung, sie ist ein Segensgottesdienst anlässlich der Eheschließung; in der katholischen Kirche begründet sie das Sakrament der kirchenrechtlichen Ehe.

Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z. B. Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein.

Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region.

 
FahrService
Ihr persönlicher FahrService mit Chauffeur
für individuelle An- & Abreisen
zu Ihrer HochzeitsFeier

Bahnhof-, Flughafen- & EventShuttle
SightseeingTours mit Fahrer-Reiseleitung
 
Prunkgefährt
 
Gourmet-Menü & Themen-Buffet
Inhalt folgt in Kürze...
 
Himmelbett-Zimmer

 
 
 
 
Impressum

Hochzeit-Feier - Ihr Buchungsportal und Spezialist für individuelle Hochzeitsfeiern, Events, Reisen, traumhafte Regionen, lebendige Städte, trendige Hotels, tolle Programme, super Schnäppchen, Reisegutscheine, Fahrscheine, TicketReservations uvm. garantiert spannende Erlebnisse zu jeder Zeit. Wir beraten und vermitteln für Sie ausschließlich kostenfrei.

Haftungsausschluß
Wir übenehmen keine Haftung für Inhalt, Angebote und externe Links, dafür sind ausschließlich deren Betreiber bzw. Leistungsanbieter verantwortlich.

Hochzeit-Feier
Zentrale
Bahnhofsplatz 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 09231/ 956-602
Fax: 09231 / 956-666
Mail: info@reise-angebote-deutschland.de
Web: Hochzeit-Feier.com
GF: Heiner Bär, Einzelfirma
St.Nr. 208/202/21096
USt.IdNr. DE 1322911725
IHK Bayreuth/AG Hof
Hochzeit-Feier
Postbank
BLZ 760 100 85
Kto. 876 873 859
Verantwortlich für die Umsetzung der Internet-Präsentation: W. Liehr - Website-Entwicklung, Haßfurt
Copyright (c) 2014 W.Liehr-Website-Entwicklung, Corel Corporation und seine Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten.