Hochzeitsfeier (auch Heirat, Trauung oder Vermählung genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Morgengabe), diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung. Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.
In Deutschland galt von 1875 bis 2008 die obligatorische Zivilehe, was heißt, dass nur verheiratete Paare zur Trauung in die Kirche durften. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, beging eine Ordnungswidrigkeit. Die Kirchen fordern die Ziviltrauung weiterhin zumindest für den Normalfall.
Eine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.
Während der Teilung Deutschlands bestand die Sozialistische Eheschließung. Sie war ein staatlich verordneter Festakt in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
Bis Juli 1998 war es nötig, vor der Trauung ein Aufgebot zu bestellen, weil man meinte, so etwaige Ehehindernisse aufdecken zu können; diese Funktion wurde mit der Zeit aber ohnehin von den Standesämtern bereits im Vorfeld übernommen.
Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe ? möglichst in der Hochzeitsnacht ? vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln).
Die Hochzeitsfeier hat unterschiedliche Ziele. Das Paar möchte seiner Freude über die neue Beziehung Ausdruck verleihen, die Eltern sollen erkennen, dass ihre Kinder erwachsen sind und die Verwandten freuen sich über den willkommenen Anlass, sich einmal wieder zu sehen. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
Die Trauung oder Eheschließung ist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Stellvertretung ist unzulässig.
Kirchliche Trauung
hat in der evangelischen Kirche nur rituelle Bedeutung, sie ist ein Segensgottesdienst anlässlich der Eheschließung; in der katholischen Kirche begründet sie das Sakrament der kirchenrechtlichen Ehe.
Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z. B. Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein.
Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region.